ACCEPT  EINS
Steuerberatungsgesellschaft mbH



Steuerliche Gestaltungsberatung - Steuererklärungen - Buchführung - Bilanzierung - Lohnbuchhaltung

Ansprechpartner und Geschäftsführer:
Dipl.-Kfm., Dipl.-Ing. Otto A. Geller, Steuerberater
Dipl-Verwaltungswiss. Lothar Schäfer, M.A. War Studies, Steuerberater

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Aktuelles aus dem Steuerrecht:
02.02.2012 Frühjahrs­putz im Garten
Auch wenn der Winter Deutschland noch fest im Griff hat, sehnen bereits viele den Frühling wieder herbei. Dann werden die Tage merklich länger, die Zugvögel kehren zurück und die Frühjahrsblüher zeigen sich in ihrer Pracht. Sodann beginnt auch die Saison im Grünen und viele schmieden Pläne zur Verschönerung ihres Gartens. Sucht der Steuerzahler sich bei der Gartenneu- oder umgestaltung professionelle Hilfe, beteiligt sich sogar der Fiskus mit...
31.01.2012 Umsatzbe­steuerung von Leistungen eines Party­service
Mit Urteil vom 23.11.2011 XI R 6/08 hat der BFH entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19 %) unterliegen. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende...
27.01.2012 Häusliches Arbeits­zimmer als Mittel­punkt der gesamten betrieb­lichen und beruf­lichen Tätigkeit
In zwei Urteilen hat der BFH erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer (Urteil vom 27.10.2011 VI R 71/10) und Richter (Urteil vom 08.12.2011 VI R 13/11) bildet danach das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht...
24.01.2012 Aufbewahrungs­pflichten für Buchführungs­unterlagen
Für Buchführungsunterlagen gelten Aufbewahrungsfristen von sechs und zehn Jahren (§ 147 AO). Beginn der jeweiligen Aufbewahrungsfrist ist der Schluss des Kalenderjahres, in welchem die letzte Eintragung in das Buch getätigt, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung...

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