ACCEPT  EINS
Steuerberatungsgesellschaft mbH



Steuerliche Gestaltungsberatung - Steuererklärungen - Buchführung - Bilanzierung - Lohnbuchhaltung

Ansprechpartner und Geschäftsführer:
Dipl.-Kfm., Dipl.-Ing. Otto A. Geller, Steuerberater
Dipl-Verwaltungswiss. Lothar Schäfer, M.A. War Studies, Steuerberater

info@accept-stb.de - Tel.: +49-30-275 60 936 - Fax: +49-30-275 60 937

Aktuelles aus dem Steuerrecht:
27.01.2012 Häusliches Arbeits­zimmer als Mittel­punkt der gesamten betrieb­lichen und beruf­lichen Tätigkeit
In zwei Urteilen hat der BFH erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer (Urteil vom 27.10.2011 VI R 71/10) und Richter (Urteil vom 08.12.2011 VI R 13/11) bildet danach das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht...
24.01.2012 Aufbewahrungs­pflichten für Buchführungs­unterlagen
Für Buchführungsunterlagen gelten Aufbewahrungsfristen von sechs und zehn Jahren (§ 147 AO). Beginn der jeweiligen Aufbewahrungsfrist ist der Schluss des Kalenderjahres, in welchem die letzte Eintragung in das Buch getätigt, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung...
19.01.2012 Kosten für die Adoption eines Kindes sind keine außerge­wöhnlichen Belastungen
Der 6. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 10.10.2011 (Az.: 6 K 1880/10) entschieden, dass Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen sind. Er hat die Klage eines Ehepaars abgewiesen, das Kosten für die Adoption eines Kindes in Höhe von 8.560 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht hatte. Die Kläger können aus Gründen der primären Sterilität keine leiblichen Kinder zeugen und lehnen aus...
16.01.2012 Steueran­meldungen recht­zeitig abgeben!
Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (namentlich AStBV, hier Nr. 132 Abs. 1 - Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) für die Finanzämter sollen künftig solche verspäteten Erklärungen sogleich an die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Damit droht für viele Steuerpflichtige eine...

© 2010 ACCEPT EINS Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ohmstrasse 7, 10179 Berlin
Tel.: +49-30-275 60 936      FAX: +49-30-275 60 937
Sitz: Berlin - Amtsgericht Charlottenburg HR B 100176
Geschäftsführer: Otto A. Geller, Lothar Schäfer

anerkannt von der Steuerberaterkammer Berlin - Rechtsgrundlagen: Steuerberatungsgesetz - Berufsordnung - StBGebV