ACCEPT  EINS
Steuerberatungsgesellschaft mbH



Steuerliche Gestaltungsberatung - Steuererklärungen - Buchführung - Bilanzierung - Lohnbuchhaltung

Ansprechpartner und Geschäftsführer:
Dipl.-Kfm., Dipl.-Ing. Otto A. Geller, Steuerberater
Dipl-Verwaltungswiss. Lothar Schäfer, M.A. War Studies, Steuerberater

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Aktuelles aus dem Steuerrecht:
30.07.2010 Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig!
Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erstmals eingeschränkt. Eine Ausnahme vom grundsätzlich geregelten Verbot des Abzugs solcher Aufwendungen galt danach dann, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50...
28.07.2010 Finanzverwaltung erkennt sog. gemischte Aufwendungen an
Nachdem der BFH von der bisherigen Praxis der Nichtanerkennung „gemischter“, d. h. sowohl privat als auch beruflich veranlasster Aufwendungen abgewichen ist, hat das BMF jetzt dazu Stellung genommen. Danach sind zwar Kosten der Lebensführung wie z. B. für Wohnung, Ernährung, Kleidung usw. nach wie vor nicht berücksichtigungsfähig. Sind jedoch Aufwendungen sowohl durch berufliche als auch durch private Gründe von jeweils...
23.07.2010 Darlehenszinsen nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung können als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden
In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit Urteil vom 16.03.2010 VIII R 20/08 den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht. Derartige nachträgliche Schuldzinsen waren nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH insbesondere bei den...
20.07.2010 Kosten für ein (Erst-)Studium können beim Finanzamt als Werbungskosten erklärt werden!
Nach Einführung von Studiengebühren sind die Kosten für ein Hochschulstudium enorm in die Höhe gegangen. Die entstehenden Aufwendungen wirken sich häufig mangels entsprechender eigener Einkünfte steuerlich nicht aus. Für Studierende mit keinem oder nur geringem Einkommen besteht aber die Möglichkeit, die Kosten für das (Erst-)Studium im Rahmen von Werbungskosten beim Finanzamt für spätere Zeiten festhalten zu lassen, u. zw. entweder in...

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